Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Vermietung von Ferienhäusern
1. Buchungen
a) Die
Grundstücksgesellschaft „Am Salzhaff“ mbh = Vermieter
handelt, sofern sie nicht selbst Eigentümer des zu vermietenden Objekts ist, im
Auftrag und auf Kosten der Eigentümer und vermittelt Ferienhäuser. Mit der Buchung, die mündlich, schriftlich,
telefonisch, per Telefax, über das Internet oder per E-Mail erfolgen kann,
bietet der Gast dem Vermieter den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Die
Buchung erfolgt über den buchenden Besteller für alle in der Buchung
aufgeführten Personen (= Mieter). Sollte der Buchende nicht gleichzeitig Nutzer
bzw. Mieter der Wohnung werden, so haftet er dennoch mit allen angemeldeten
Personen als Gesamtschuldner.
b) Grundsätzlich bezieht sich die Buchung auf das vom
Mieter ausgewählte Objekt. Sollte der Vermieter nach Vertragsschluss nicht in
der Lage sein, dem Mieter das gebuchte Objekt zur Verfügung stellen zu können,
hat der Vermieter das Recht, anstelle dessen dem Mieter ein gleichwertiges oder
höherwertiges Objekt in der gleichen Anlage anzubieten.
Der Objektwechsel ist dem Mieter unverzüglich mitzuteilen.
2. Zahlungen
a) Die vertraglich vereinbarten Leistungen und Preise
ergeben sich aus den allgemein zugänglichen Leistungsbeschreibungen (Homepage)
und aus den Angaben in der Buchungsbestätigung.
b) Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist der Mieter
verpflichtet, innerhalb von 3 Tagen ab Datum der Buchungsbestätigung eine
Anzahlung in Höhe von 20% des Übernachtungspreises zu leisten. Die Restzahlung
wird 60 Tage vor Anreise ohne nochmalige Aufforderung fällig, wobei bezüglich
der Fälligkeit der Geldeingang beim Vermieter maßgeblich ist.
Bei Reservierungen ab 60 Tagen vor Reiseantritt ist der gesamte Mietpreis sowie
die Preise für ggf. vereinbarte Nebenleistungen sofort mit Erhalt der
Buchungsbestätigung fällig und unverzüglich durch Banküberweisung zu erbringen.
Eine Zahlung per Kreditkarte ist nicht
möglich.
c) Gehen der Anzahlungsbetrag oder die Restzahlung
nicht rechtzeitig ein oder werden sie zurückgebucht, berechtigt dies den
Vermieter, vom Vertrag zurück zu treten. Die
Nichtzahlung gilt insoweit auch als Rücktritt des Mieters und berechtigt den
Vermieter zur Neuvermietung.
3.
Kaution
Bei Buchung wird eine Kaution von mindestens EUR 150,- ausgewiesen. Diese ist
mit der Restmiete gemäß Mietvertrag zu zahlen. Bei Buchungen mit Hund oder
anderen Haustieren, wird eine Kaution von EUR 300,- berechnet. Die Erstattung
erfolgt nach Abreise des Gastes, sofern keine Mängel oder Schäden am Mietobjekt
verursacht wurden. Ggf. erfolgt eine Verrechnung mit nachträglich in Anspruch
genommenen Leistungen. Die Erstattung der Kaution erfolgt per Überweisung auf
das Konto vom dem die Restzahlung/Zahlung geleistet wurde.
4. Rücktritt
a) Ein Rücktritt (Stornierung) muss schriftlich an den
Vermieter erfolgen. Für den Zeitpunkt des Eingangs der
Erklärung ist ausschließlich das Eingangsdatum bei der Grundstücksgesellschaft
„Am Salzhaff“ mbH maßgeblich.
b) Ein Rücktritt (Stornierung) ist grundsätzlich nur
bis zum Reiseantritt möglich. Im Falle des Rücktritts fällt folgender Schadensersatz
an:
- bis zu 60 Tage vor Reiseantritt entstehen keine Kosten;
- bei Stornierung zwischen dem 59. – 30. Tag vor Mietbeginn, 50 % des
bestätigten Übernachtungspreises
- bei Stornierung zwischen dem 29. – 14. Tag vor Mietbeginn, 80 % des
bestätigten Übernachtungspreises
- ab dem 13. Tag vor Mietbeginn, 100 % des bestätigten Übernachtungspreises
Es zählt jeweils das Empfangsdatum der
Rücktrittsnachricht. Bereits bezahlte Beträge werden verrechnet.
Abweichend von den pauschalierten
Rücktritt-/Stornierungsgebühren bleibt dem Mieter das Recht des Nachweises
eines geringeren Schadens unbenommen.
c) Bei vorzeitiger Beendigung des Mietverhältnisses
oder bei Nichtanreise hat der Mieter keinen Ersatzanspruch für die nicht in Anspruch
genommenen Miettage. Der Vermieter ist nach Treu und
Glauben gehalten, die nicht in Anspruch genommene Wohnung nach Möglichkeit
anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen
Vergabe der Wohnung hat der Mieter für die Dauer des Vertrages den errechneten
Betrag zu leisten.
d) Es wird empfohlen eine Reiserücktrittsversicherung
zur Absicherung gegen eventuell entstehende Kosten abzuschließen.
5. An- und Abreise
a) Die Anreise erfolgt am ersten gebuchten Tag
frühestens ab 15:00 Uhr. Die Schlüsselübergabe erfolgt vor Ort nach
Vereinbarung oder über einen vorhandenen Schlüsseltresor. Sollte das Mietobjekt
ausnahmsweise nicht ab 15:00 Uhr zur Verfügung stehen, kann der Mieter Schaden-ersatzansprüche
geltend machen.
b) Am Abreisetag ist die Wohnung bis 10:00 Uhr morgens
zu räumen. Der Vermieter behält sich vor, eine verspätete Abreise in Rechnung
zu stellen.
c) Die Wohnung ist am Abreisetag besenrein zu
hinterlassen. Das Geschirr, Gläser, usw. sind zu reinigen. Ferner muss die
Benutzung eines vorhandenen Geschirrspülers beendet sein, die Mülleimer
entleert und der Kühlschrank ausgeräumt sein. Die Kosten einer zusätzlich
erforderlichen Reinigung des Objektes wegen einer über dem Normalmaß liegenden
erheblichen Verschmutzung trägt der Mieter; der Vermieter ist berechtigt, diese
Kosten gesondert in Rechnung zu stellen.
6. Ferienwohnung
a) Das Ferienhaus wird vom Vermieter in einem
ordentlichen und sauberen Zustand übergeben. Sollte der Mieter bei Ankunft
Mängel oder Schäden feststellen, müssen diese unverzüglich dem Vermieter
gemeldet werden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist dem Vermieter eine angemessene Frist einzuräumen. Das Ferienhaus liegt in
freier Natur, so dass ggf. Insekten auftreten können; hierbei handelt es sich
um keinen vom Vermieter zu vertretenden Mangel.
Gleiches gilt für etwaig auftretende Störungen (Landmaschinen, Baulärm, u. ä.).
b) Sollte es zu Mängeln oder Schäden in dem Ferienhaus
während der Mietzeit kommen, ist der Vermieter ebenfalls unverzüglich zu
informieren. Der Mieter haftet für von ihm verursachte Schäden am Mietobjekt,
dem Inventar und den Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. kaputtes Geschirr,
Flecken auf dem Teppichboden, Schäden am Mobiliar). Hierzu zählen auch die
Kosten für verloren gegangene Schlüssel.
Sollte durch höhere Gewalt oder durch unvorhersehbare
oder unvermeidbare Umstände die Nutzung des Mietobjekts eingeschränkt oder
unmöglich sein, haftet der Vermieter hierfür nicht. Der Vermieter haftet auch
nicht für persönliche Gegenstände des Mieters im Falle deren Zerstörung und
Beschädigung sowie bei Diebstahl.
c) Sollte eine Haftpflichtversicherung bestehen, ist
der Schaden der Versicherung zu melden. Dem Vermieter ist der Name und
Anschrift, sowie die Versicherungsnummer der Versicherung mitzuteilen.
7. Nutzungsumfang
a) Das Ferienhaus darf nur von den in der Buchung
aufgeführten Personen benutzt werden. Sollte die Wohnung von mehr Personen als
vereinbart benutzt werden, ist für diese ein gesondertes Entgelt zu bezahlen,
welches sich nach dem Mietpreis bestimmt. Der Vermieter hat zudem in diesem
Fall das Recht, den Mietvertrag fristlos zu kündigen, sofern die Nutzung durch
mehr als die vereinbarten Personen dem Vermieter nicht zumutbar ist,
insbesondere bei einer Überbelegung.
b) Eine Untervermietung und Überlassung der Wohnung an
Dritte ist nicht erlaubt. Der Miet-vertrag darf nicht
an dritte Person weitergegeben werden.
c) Der Mieter erklärt sich den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen der Grundstücksgesellschaft „Am Salzhaff“
mbH und der Hausordnung - soweit eine solche zum Mietobjekt gehört -
einverstanden. Die Einverständniserklärung erfolgt mit der Buchung.
d) Die Ferienhäuser liegen in einem Gebiet mit
eingeschränktem Funknetz, weswegen LTE-Verbindungen u.a. nicht bzw. nur
eingeschränkt möglich sind. Ansprüche aus fehlenden oder eingeschränkten
Netzverbindungen können nicht hergeleitet werden.
Bei Verstößen gegen die AGB´s oder die Hausordnung ist der Vermieter
berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein
Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietzinses oder eine Entschädigung besteht
nicht.
8. Gerichtsstand
a) Gerichtsstand für sämtliche zwischen den Parteien
aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist das Amtsgericht
Rostock.
b) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
9. Sonstiges
a) Mündliche oder schriftliche Nebenabreden sind nicht
getroffen. Änderungen und Ergän-zungen bedürfen zu
ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Das gleiche gilt für den Verzicht auf
die Schriftformerfordernis.
b) Sollten einzelne dieser Regelungen unwirksam oder nichtig sein bzw. werden,
so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit der übrigen Vertragsinhalte. Die
beiden Vertragsparteien verpflichten sich, die rechtsunwirksame Bestimmung
durch eine rechtswirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck und dem sinngemäßen
Inhalt der ungültigen Regelung am nächsten kommt, zu ersetzen. Im Übrigen
gelten die gesetzlichen Vorschriften.
10. Datenschutz
Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im
Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person
gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden.
Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich
behandelt und in dem gesetzlich notwendigen und zulässigen Rahmen verwendet.
11.
Außergewöhnliche Umstände (Covid-19)
Im
Falle eines Erlasses unserer Landesregierung (Mecklenburg-Vorpommern), der ihre
Anreise, z.B. in Folge eines Beherbergungsverbotes, unmöglich macht, haben Sie
die Möglichkeit der kostenfreien Stornierung.
Weiterhin
bieten wir Ihnen die Möglichkeit einer kostenfreien Umbuchung oder Ausstellung
eines Gutscheins, sofern die Anreise per Erlass der mecklenburg-vorpommerschen
Landesregierung unmöglich ist.
Die
Möglichkeiten der kostenfreien Stornierung, kostenfreien Umbuchung und
Gutscheinausstellung bestehen nicht im Krankheitsfall oder einer Ausreisesperre
ihres Bundeslandes/ ihres Landkreises oder ihrem Heimatort.